Krankenversicherung: Prämienverbilligung

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter Umständen Anrecht auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie. Zuständig ist das kantonale Amt für Sozialversicherungen.

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Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
031 636 45 00
asv.pvo@be.ch

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