Krankenversicherung: Prämienverbilligung
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter Umständen Anrecht auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie. Zuständig ist das kantonale Amt für Sozialversicherungen.
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
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3072 Ostermundigen
031 636 45 00
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