Abmeldung bei Wegzug (eUmzugCH)
Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Stadt Thun abmelden.
- Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis (ID oder Pass) persönlich am Schalter der Einwohnerdienste
- oder füllen Sie das entsprechende Formular via eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) aus.
Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Vorgehen bei Abmeldung als Wochenaufenthalter/-in
Sofern Sie als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin angemeldet waren, müssen Sie sich mittels persönlichem Vorsprechen oder per E-Mail bei den Einwohnerdiensten der Stadt Thun abmelden. Eine Abmeldung mit dem Portal eUmzugCH ist nicht möglich.
Aktionen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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