Erstausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Der Aufenthalt in einer anderen Gemeinde muss vorgängig bei den Einwohnerdiensten mittels untenstehendem Online-Formular beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts ist in der Regel auf zwei Jahre oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) beschränkt. Die Stadt Thun übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die aktuellen Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt.

 

Datenschutz und Gesetzliche Grundlagen

Preis

CHF 20.00

Online-Formular