Erstausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt
Der Aufenthalt in einer anderen Gemeinde muss vorgängig bei den Einwohnerdiensten mittels untenstehendem Online-Formular beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts ist in der Regel auf zwei Jahre oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) beschränkt. Die Stadt Thun übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die aktuellen Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt.
Datenschutz und Gesetzliche Grundlagen
- BSG 152.05 - Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register - Kanton Bern - Erlass-Sammlung/ BSG 122.161 - Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
- Kantonale Weisung zum Führen der Religionszugehörigkeit (Kirchencodes) in der Einwohnerkontrolle
- Datenschutzhinweis der Stadt Thun
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |
Name |
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Wochenaufenthalt |
Preis
CHF 20.00