Für die Langsamverkehrsverbindung zwischen Gewerbestrasse und Schwäbis ist eine vertiefte Prüfung erforderlich

7. März 2023
Um die optimale Linienführung des geplanten Fuss- und Velowegs vom Bahnhof Thun ins Schwäbisquartier zu bestimmen, ist vor allem aufgrund des Ortsbildschutzes eine vertiefte technische und gestalterische Prüfung nötig. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat einen Kredit von 180'000 Franken für die Machbarkeitsstudie, an der sich auch die Gemeinde Steffisburg beteiligt.

Die geplante Fuss- und Veloverkehrsverbindung vom Bahnhof Thun ins Schwäbisquartier hat sowohl für die Stadt und Region Thun wie auch übergeordnet (Bund, Kanton) hohe Priorität. Die Langsamverkehrsverbindung ist Teil des Agglomerationsprogramms Thun und im städtischen Gesamtverkehrskonzept 2035 enthalten. Für die erste Etappe vom Bahnhof bis zur Gewerbestrasse steht die Linienführung fest, die Bauprojektierung ist im Gang. Die Linienführung der zweiten Etappe zwischen Gewerbestrasse und Schwäbisquartier gestaltet sich komplexer. In diesem Abschnitt stellen sich grosse Herausforderungen in Bezug auf das national schützenswerte Ortsbild. Grundsätzlich stehen zwei Varianten der Linienführung zur Auswahl. Sie unterscheiden sich insbesondere im Bereich der Aarequerung (vgl. Plan in der Beilage). Beide Varianten weisen Stärken und Schwächen auf. Zur Festlegung der definitiven Linienführung sind vertiefte planerische und gestalterische Abklärungen erforderlich. Die Notwendigkeit dieses Zwischenschritts hat sich im Rahmen der Planung aufgezeigt. Auch die kantonale Denkmalpflege spricht sich für dieses Vorgehen aus.

Prüfung der Lage, Grösse und Gestaltung der Querungen

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie müssen die beiden Varianten und allfällige weitere Optionen vertieft geprüft werden. Im Fokus stehen die Lage, Grösse und Gestaltung der Querungen über die Aare und die Allmendstrasse. Ziel ist es, den baulich-technischen Handlungsspielraum zu klären, die Verträglichkeit mit dem Ortsbild nachzuweisen und eine erste Schätzung der Kosten vorzunehmen. Die Linienführung muss auf den im Bundesinventar der schützenwerten Ortsbilder (ISOS) verzeichneten sensiblen Aareraum und auf die Bedürfnisse von SBB und BLS abgestimmt werden. Weiter ist die Anbindung an das übergeordnete Langsamverkehrsnetz im Raum Schwäbis zu konkretisieren. Zudem bedarf es einer Analyse, wie die Anforderungen an eine Velohauptroute auch in der Fortführung in der Gemeinde Steffisburg erreicht werden kann.

Stadtrat befindet am 23. März über Kredit

Für die Durchführung dieser Machbarkeitsstudie beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat Thun einen weiteren Verpflichtungskredit von 180’000 Franken. Die Gemeinde Steffisburg beteiligt sich im Umfang von 30 Prozent an diesen Kosten, da ein Teil der zu planenden Strecke auf Steffisburger Boden liegt. Die Machbarkeitsstudie soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Basierend auf den erarbeiteten Grundlagen werden anschliessend bis im Sommer 2025 ein Projektvorschlag erarbeitet und ein Planungsteam für die nachfolgende Projektierung bestimmt (Studienauftrag). Der Kredit hierzu wird erst in einer zweiten Tranche beschlossen. Der Baustart könnte – nach der Bauprojektierung – frühestens Ende 2027 erfolgen.

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Dokument: Übersichtsplan Linienführung (Varianten) Langsamverkehrsverbindung Download 0 Dokument: Übersichtsplan Linienführung (Varianten) Langsamverkehrsverbindung
Dokument: Stadtratsbericht SRB Nr. 8/2023 Fuss- und Veloverkehr; Netzergänzung Bahnhof-Selve-Schwäbis. Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine Ausgabe von 180'000 Franken für die Klärung der Machbarkeit Download 1 Dokument: Stadtratsbericht SRB Nr. 8/2023 Fuss- und Veloverkehr; Netzergänzung Bahnhof-Selve-Schwäbis. Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine Ausgabe von 180'000 Franken für die Klärung der Machbarkeit
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