Anmeldung Vaterschaftsentschädigung

Väter haben Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes:

  • Arbeitnehmer oder
  • Selbstständigerwerbende sind
  • arbeitslos sind und bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde
  • oder in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.

Der Vater kann den Anspruch über seinen Arbeitgeber geltend machen, oder er wendet sich direkt an die Ausgleichskasse, wenn er selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist.