Bewilligungsfreie Aktivitäten
Folgende Aktivitäten auf öffentlichem Grund sind bewilligungsfrei:
- Das Verteilen von Flyern und Give-Aways durch max. drei Personen, wobei keine Infrastruktur (Tische, Fahnen, usw.) verwendet werden darf.
- Das Sammeln von Unterschriften durch max. drei Personen, wobei keine zusätzliche Infrastruktur (Tische, Fahnen, usw.) verwendet werden darf.
Andernfalls sind die Aktivitäten bewilligungspflichtig. Zuständige Behörde ist das Polizeiinspektorat der Stadt Thun.
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Gewerbepolizei | 033 225 84 94 | polizeiinspektorat@thun.ch |