Neu dürfen Velos an einzelnen Ampeln in Thun bei Rot rechts abbiegen

12. Dezember 2022
Ab dem 13. Dezember dürfen Velofahrende an zwei ersten Knoten auch bei Rot rechts abbiegen. Die Kreuzungen sind mit einer Signalisation versehen. Fussgängerinnen und Fussgänger haben aber Vortritt.

Im Mai 2020 hat der Bundesrat nach einem erfolgreichen Pilotversuch beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder einzuführen. Die neue Regel gilt seit dem 1. Januar 2021 und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft (Signalisationsverordnung SSV Art. 69a). Die Massnahme kann den Verkehrsfluss für Velos verbessern und soll das Fahrrad als Verkehrsmittel fördern. Gemeinsam mit dem Tiefbauamt des Kantons prüfte auch die Stadt Thun, wo diese Regel auf Stadtgebiet umsetzbar ist. Die Beurteilung erfolgte anhand verschiedener Kriterien der Verkehrssicherheit und gemäss Signalisationsverordnung. Zwei Knoten mit Lichtsignalanlagen auf städtischen Strassen sowie weitere kantonale Kreuzungen erfüllen die Kriterien.

Neue Regel gilt nur mit entsprechender Signalisation

Beim Stadion Thun Süd ist das Abbiegen an der Ampel von der Weststrasse nach rechts zum Panorama-Center neu für Velofahrende bei Rot erlaubt. Ebenfalls erlaubt ist das Abbiegen bei Rot an der Lichtsignalanlage beim Zentrum Oberland auf der Talackerstrasse nach rechts in die Weststrasse. Neben dem roten Licht weist das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrende gestattet» auf die neue Verkehrsregelung hin. Ohne entsprechende Signalisation ist das Rechtsabbiegen bei Rot nicht erlaubt. Verkehrsteilnehmende mit Grün, zum Beispiel Fussgängerinnen und Fussgänger, haben Vortritt. Die neue Regelung gilt ab dem 13. Dezember 2022. Für die Lichtsignalanlagen der Stadt Thun ist diese Umsetzung abschliessend. Keine weiteren städtischen Knoten kommen in Frage bzw. erfüllen die Kriterien (z.B. Radstreifen muss mindestens 1,5 Meter breit sein, Strassengefälle darf nicht grösser als 4 Prozent sein usw.). Die Kosten für die Stadt Thun belaufen sich auf rund 2000 Franken.

Kanton setzt neue Regelung an weiteren Ampeln um

An weiteren Kreuzungen auf kantonalen Strassen soll die neue Regelung ebenfalls demnächst umgesetzt werden: Bei der Gafnerkreuzung (Frutigenstrasse/Talackerstrasse/Schadaustrasse) ist das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos künftig an allen vier Ampeln möglich. Auch bei der Lichtsignalanlage Allmend-/General Wille Strasse gilt die neue Regelung, sobald die entsprechende Signalisation angebracht ist. Im Jahr 2023 kommen allenfalls weitere Kreuzungen auf Kantonsstrassen hinzu.

Signalisation rechts abbiegen bei rot
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